Personalblog Verbandsmanagement
aktueller Informationsdienst für Personalentscheider und Personalexperten aus VerbändenArchiv für Personal-News
Fusion des Personalblogs VM mit dem Personalblog PA
Liebe Leser,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir das Personalblog Verbandsmanagement mit dem Personalblog Public Affairs zu einem neuen Blog mit dem bezeichnenden Namen personnelaffairs fusioniert haben. Unter www.personnelaffairs.de werden wir zukünftig noch ausführlicher und zeitnaher informieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Busch-Janser
Innovationsmanagement
Das Personalmagazin veröffentlicht in seiner aktuellen Ausgabe eine ironische Liste von zehn Regeln zum Innovationsmanagement – die Highlights möchten wir Ihnen hier nicht vorenthalten:
- Bestehe darauf, dass Mitarbeiter, die Deine Zustimmung für etwas brauchen, auch die Zustimmung mehrerer höherer Ebenen einholen.
- Kontrolliere alles sorgfältig. Sorge dafür, dass alles, was gezählt werden kann, oft gezählt und genau kontrolliert wird.
- Fälle Entscheidungen zur Reorganisation heimlich und unerwartet.
- Stelle sicher, dass Anfragen nach Information stets gut begründet werden, und achte darauf, dass Informationen nicht umsonst zur Verfügung gestellt werden.
Anspruch auch auf freiwillige Bonuszahlungen
Auch wenn sich viele Unternehmen im Arbeitsvertrag vorbehalten, zusätzliche Leistungen wie Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld nur freiwillig zu bezahlen und jederzeit damit aussetzen zu können, dürfen sie die Gratifikationen nicht so einfach still und heimlich streichen. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Köln. Soll es in einem Jahr mal nichts oder nicht so viel wie gewohnt geben, muss der Chef die Mitarbeiter zumindest rechtzeitig vorher über die Nichtauszahlung informieren. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer je nach Sachlage mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz vielleicht doch auf der vollen Zahlung bestehen.
Antidiskriminierungsgesetz auf dem Prüfstand
Eigentlich sollte das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das vor einem Jahr in Kraft trat, Bewerber vor Diskriminierung schützen. Doch es hat einen unerwartet negativen Effekt: Aus Angst vor Klagen nennen die meisten Unternehmen inzwischen keine Gründe mehr für eine Absage.
Bewerber erfahren nicht mehr, welche Kriterien sie aus dem Rennen geworfen haben. „Aufgrund des AGG äußern wir uns jetzt überhaupt nicht mehr dazu, weder mündlich noch schriftlich“, betonte Hans-Christoph Kürn, Leiter des E-Recruiting bei Siemens, auf einem Treffen des Arbeitskreises „E-Recruiting“ im eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft. „Mich persönlich ärgert das sehr. Denn offenes Feedback ist für die Kandidaten sehr wichtig, damit sie nicht dieselben Fehler mehrmals machen müssen.“
Ohnehin halten Personalmanager nicht viel vom AGG: In einer Umfrage des Online-Stellenmarktes Stepstone erklärten nur 15,4 Prozent der Befragten, das neue Gesetz sei sinnvoll. Vor allem die unsichere Rechtslage macht den Personalchefs zu schaffen (67,1 Prozent), aber auch die Aufbewahrung von Bewerberdaten (35 Prozent) und die neuen Regeln für Stellenanzeigen (31 Prozent).
Mehrheit der Beschäftigten arbeitet länger als vereinbart
Die fünfte Erwerbstätigenbefragung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Berufsbildung kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland länger arbeitet als vertraglich vereinbart. So leisten 61 Prozent der 20 000 Befragten mehr als vierzig Wochenstunden ab, obwohl nur etwa ein Drittel (35,4 %) Arbeitsverträge mit diesen Wochenarbeitszeiten haben. Zudem gehen viele Beschäftigte Nebentätigkeiten nach, so dass etwa jeder Fünfte (21,4 Prozent) mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet.
Dein Handy ist top. Du auch?
Es ist schon interessant, was man sich heutzutage einfallen lassen muss, um Auszubildende zu motivieren. Folgende Anzeige hat sich die IHK Koblenz ausgedacht:
Dein Handy ist top. Du auch?
Ausbildende Unternehmen stellen an Dich mindestens so hohe Ansprüche wie Du an Dein Handy. Besser, Du bis vorbereitet. Hast Du das Zeug für eine erfolgreiche Ausbildung? Checke es selbst. Wichtige Tipps und Hinweise: www.ausbildung-ist-zukunft.de
Die Suche nach dem besten Arbeitgeber.
Im Jahr 2008 wird das Great Place to Work Institute erneut Deutschlands beste Arbeitgeber küren. Durch diesen Wettbewerb kann ein Unternehmen ein Urteil von seinen Mitarbeitern über seine Attraktivität als Arbeitgeber erhalten und Verbesserungsmöglichkeiten können aufgezeigt werden. Außerdem ist eine Platzierung unter den hundert besten Arbeitgebern ein wichtiger Schritt, das Unternehmen zu einer Marke auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Teilnehmen kann jedes deutsche oder ausländische Unternehmen sowie jede öffentliche oder private Organisation ab einer Mindestgröße von 50 beschäftigten Mitarbeitern in Deutschland, die Anmeldung ist noch bis zum 15. September möglich. Mehr Informationen zu Kosten und den Teilnahmebedingungen unter www.greatplacetowork.de.
Kinderbetreuungskosten gehören zu den Weiterbildungskosten
Kosten, die Ihnen während der Teilnahme an der Weiterbildung für die Betreuung von aufsichtsbedürftigen Kindern entstehen, können von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Aufsichtsbedürftig im Sinne der Arbeitsförderung sind Kinder, die noch nicht 15 Jahre alt sind.
Betreuungskosten im Sinne der Arbeitsförderung sind Kindergarten- / Hortgebühren, Kosten für eine Tagesmutter, Mehraufwendungen für die Betreuung bei Nachbarn und Verwandten. Verpflegungskosten sind keine Kinderbetreuungskosten. Ist wegen einer Arbeitsaufnahme oder der Teilnahme an einer Maßnahme zur Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten eine Kinderbetreuung erforderlich, kann diese als „Weitere Sozialintegrative Leistung“ (Rechtsgrundlage § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II) gefördert werden. Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten. Wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager bei Ihrem Träger der Grundsicherung.
Neues Portal für Human Resource Management
Auf dem Portal www.hrm.de, das sich noch in der Testphase befindet, können sich die Nutzer Informationen herunterladen und neue Kontakte knüpfen.Gefragt ist, wer selbst aktiv wird: mit Texten, Blogs und Audiodateien oder in einem der zahlreichen Diskussionsforen. Die neue Online-Plattform HRM.de ist ein personalisiertes Web-Portal: Im Mittelpunkt steht das persönliche Profil, das wie eine Visitenkarte beim Erstkontakt die Orientierung erleichtert. Den Mitgliedern ist es jedoch freigestellt, wem sie ihre Kontaktdetails und ihre persönlichen Daten zur Einsicht freigeben. Das besondere an HRM.de ist jedoch, dass dieses persönliche Profil mit den eigenen Dokumenten, den Fachartikeln, Blogs oder MP3s in Verbindung steht.
Alle von den User erstellten Dokumente sind mit deren Profil verknüpft. Ziel dieser Kombination ist es, die Mitglieder über die Fachinhalte zu vernetzen.
Neue Arbeitgeberhotline der Arbeitsagentur
Von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr ist die Arbeitsagentur unter 01801/ 66 44 66 (3,9 Cent/Minute) für Arbeitgeber erreichbar. In jedem Fall sprechen sie direkt mit einem persönlichen Ansprechpartner, der ausschließlich Arbeitgeber berät. So können alle Fragen rund um die Besetzung offener Arbeits- und Ausbildungsstellen oder zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Arbeitslosen beantwortet werden.
