Personalblog Verbandsmanagement

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Archiv für September, 2007

Spring Study 2007: Stellenanzeigenstudie PR & Public Affairs

Liebe Personalentscheiderin, lieber Personalentscheider,

wie besetzen Sie Ihre Vakanzen? Nutzen Sie Ihre Website zur Ausschreibung der offenen Positionen, suchen Sie die geeigneten Kandidaten über Online-Stellenbörsen oder führen Sie Vorstellungsgespräche in den virtuellen Welten des Second Life?

Die gute alte Stellenanzeige in Printmedien wirkt für den Personalrecruiter 2.0 vielleicht angestaubt, dennoch ist Sie nach wie vor eines der meißtgenutzten Rekrutierungsinstrumente.

In der Spring Study 2007 wollen wir den Stellenwert von Anzeigen für die PR- und Public Affairs-Branche genauer unter die Lupe nehmen – ganz konkret: Wo schaltet wer für welche Positionen Anzeigen? Für die Public Affairs-Branche ist außerdem interessant und durch eine inhaltliche Auswertung von Stellenanzeigen ermittelbar, welches Profil der perfekte Bewerber mitbringen muss.

Das Ergebnis viel eindeutig aus:
1. Print lebt
2. Vor allem die Besetzung einer Beraterstelle lohnt eine Anzeige
3. Es gibt noch kein einheitliches Stellenprofil für Public Affairs

Die Details finden Sie auf den folgenden Seiten – viel Spaß bei der Lektüre!

Download Stellenanzeigenstudie

Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen wie immer gerne persönlich zur Verfügung und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

- Florian Busch-Janser -

Anspruch auch auf freiwillige Bonuszahlungen

Auch wenn sich viele Unternehmen im Arbeitsvertrag vorbehalten, zusätzliche Leistungen wie Boni, Weihnachts- oder Urlaubsgeld nur freiwillig zu bezahlen und jederzeit damit aussetzen zu können, dürfen sie die Gratifikationen nicht so einfach still und heimlich streichen. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht Köln. Soll es in einem Jahr mal nichts oder nicht so viel wie gewohnt geben, muss der Chef die Mitarbeiter zumindest rechtzeitig vorher über die Nichtauszahlung informieren. Andernfalls könnten die Arbeitnehmer je nach Sachlage mit dem Hinweis auf Vertrauensschutz vielleicht doch auf der vollen Zahlung bestehen.

Antidiskriminierungsgesetz auf dem Prüfstand

Eigentlich sollte das neue Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das vor einem Jahr in Kraft trat, Bewerber vor Diskriminierung schützen. Doch es hat einen unerwartet negativen Effekt: Aus Angst vor Klagen nennen die meisten Unternehmen inzwischen keine Gründe mehr für eine Absage.
Bewerber erfahren nicht mehr, welche Kriterien sie aus dem Rennen geworfen haben. „Aufgrund des AGG äußern wir uns jetzt überhaupt nicht mehr dazu, weder mündlich noch schriftlich“, betonte Hans-Christoph Kürn, Leiter des E-Recruiting bei Siemens, auf einem Treffen des Arbeitskreises „E-Recruiting“ im eco-Verband der deutschen Internet-Wirtschaft. „Mich persönlich ärgert das sehr. Denn offenes Feedback ist für die Kandidaten sehr wichtig, damit sie nicht dieselben Fehler mehrmals machen müssen.“
Ohnehin halten Personalmanager nicht viel vom AGG: In einer Umfrage des Online-Stellenmarktes Stepstone erklärten nur 15,4 Prozent der Befragten, das neue Gesetz sei sinnvoll. Vor allem die unsichere Rechtslage macht den Personalchefs zu schaffen (67,1 Prozent), aber auch die Aufbewahrung von Bewerberdaten (35 Prozent) und die neuen Regeln für Stellenanzeigen (31 Prozent).

Mehrheit der Beschäftigten arbeitet länger als vereinbart

Die fünfte Erwerbstätigenbefragung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und das Bundesinstitut für Berufsbildung kommt zu dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland länger arbeitet als vertraglich vereinbart. So leisten 61 Prozent der 20 000 Befragten mehr als vierzig Wochenstunden ab, obwohl nur etwa ein Drittel (35,4 %) Arbeitsverträge mit diesen Wochenarbeitszeiten haben. Zudem gehen viele Beschäftigte Nebentätigkeiten nach, so dass etwa jeder Fünfte (21,4 Prozent) mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet.