Das Bundesfinanzministerium hat die steuerrechtliche Bewertung von Arbeitgeberdarlehen durch neu festgelegt. Der geldwerte Vorteil bemisst sich zukünftig nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen Zins und dem Zins, den der Mitarbeiter im konkreten Einzelfall zahlt. Nähere Informationen unter www.personal-office.de.